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aus Ihrem Jobcenter Fürth Stadt
Eingeschränkte Erreichbarkeit
An folgenden Tagen ist das Jobcenter bis 12.00 Uhr geöffnet:
- Montag, 23.12.2024
- Montag, 30.12.2024
An folgenden Tagen ist das Jobcenter geschlossen:
- Donnerstag, 28.11.2024
- Dienstag, 24.12.2024
- Dienstag, 31.12.2024
Unsere Servicehotline steht Ihnen unter 0911/7503-100 an diesen Tagen wie gewohnt zur Verfügung.
E-Mail-Ausstieg
Das Jobcenter Fürth Stadt stellt gemeinsam mit dem Jobcenter Fürth Landkreis und der Agentur für Arbeit Fürth die Kommunikation mit Leistungsberechtigten per E-Mail ab dem 01.08.2024 komplett ein. Als datenschutzkonforme Alternative steht den Kundinnen und Kunden der digitale Postfachservice unter www.jobcenter.digital zur Verfügung.
Jobturbo
Im November letzten Jahres startete der so genannte Jobturbo.
Dabei sollen die Absolventinnen und Absolventen aus den Integrationskursen so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und weiter qualifiziert werden. Wir als Jobcenter können dabei parallel zur Arbeitsaufnahme mit Förderangeboten unterstützen, die das fachliche Sprachniveau weiter steigern. Spracherwerb und der Einstieg in den Job sollen idealerweise im Gleichschritt – nebeneinander – erfolgen.
Sprechen Sie uns bei Fragen dazu gerne an oder gehen auf unseren lokalen Arbeitgeber-Service (AG-S) zu, der den Jobturbo arbeitgeberseitig betreut.
Hier finden Sie die Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rund um den Jobturbo.
Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II
Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie ab 01. Juli 2023 mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr ab, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan. Hier steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres beruflichen Integrationsziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.
Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft kommen, haben Sie oder Ihre Integrationsfachkraft die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
Gegenstand des Schlichtungsverfahrens können ausschließlich Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans sein, keine Meinungsverschiedenheiten zur Umsetzung des Kooperationsplans oder zu leistungsrechtlichen Fragen.
Energieabrechnungen 2022/23
Heizkosten
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