Bildung und Teilhabe
unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ohne Ausbildungsvergütung (Ausnahmen bei SGB XII, AsylblG) können Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten für:
- ein- und mehrtägige Ausflüge mit der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Mittagessen
- Nachhilfe/Lernförderung, soweit diese als erforderlich von der Schule bestätigt wird.
- Schulbedarf (Pauschale für das erste und zweite Schulhalbjahr)
- Schülerbeförderung in Ausnahmefällen
Das Teilhabepaket kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden für:
- Sport, Spiel oder Kultur,
zum Beispiel im Sportverein, an der Musikschule, beim Ferienprogramm und vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten (15,00 €/Monat, max. 180,00 €/Jahr).
Die Leistungen werden erbracht, als….
Gutschein
Für die meisten Leistungen erhalten Sie mit der Bewilligung einen Gutschein. Den Gutschein geben Sie beim jeweiligen Leistungserbringer (Kindergarten, Hort, Schule, Verein usw.) ab.
Die Formulare finden Sie hier:
Geldleistung
Die Beträge für den persönlichen Schulbedarf und die Schülerbeförderung werden nach Bewilligung auf Ihr Konto überwiesen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen...
... ist Ihre Kontaktstelle für alle Fragen rund um das Bildungspaket:
Jobcenter Fürth Stadt
Team Bildung und Teilhabe
Kurgartenstraße 37
90762 Fürth
Wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylleistungen, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten…
... ist Ihre Kontaktstelle für alle Fragen rund um das Bildungspaket:
Stadt Fürth
Beratungsstelle Bildungspaket im Sozialrathaus
Königsplatz 2
90762 Fürth
Telefon: +49 911 / 974 – 3380, -3381, -3382