Einkommen und vorrangige Leistungen
Diese Sozialleistungen könnten für Sie in Frage kommen
Bitte beachten Sie:
Wenn Ihr Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den Ihrer Bedarfsgemeinschaft reicht, können Sie es ggf. mit Bürgergeld ergänzen.
Bürgergeld ist jedoch vom Gesetzgeber als sogenannte „nachrangige Sozialleistung“ definiert.
Das bedeutet, dass es viele Sozialleistungen anderer Behörden gibt, die vorrangig zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts dienen. Diese Leistungen müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen.
Erst wenn diese mit Ihrem eigenen Einkommen zusammen auch nicht ausreichen, kommt Bürgergeld für Sie in Frage.
Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:
- Arbeitslosengeld
- Wohngeld
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Elterngeld
- Unterhaltsvorschuss des Jugendamts (wenn kein Unterhalt gezahlt wird)
- Renten
- Krankengeld
- BAföG, BAB
Weitere Informationen zu den vorrangigen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit und der Familienkasse finden Sie unter folgendem Link: